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Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Veranstaltung einer LAN Party dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Das Einheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung.
  2. Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zu gute
  3. Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerkes zumindest den Ausschluss des Betreffenden von weiteren Veranstaltungen vor.

Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung.

  1. Jeder Teilnehmer muss das Alter von 18 Jahren erreicht haben. Es kann keinerlei Verantwortung für die Teilnahme Minderjähriger übernommen werden. Sollten dennoch Minderjährige teilnehmen wollen, so muss für diese je eine verantwortliche Aufsichtsperson anwesend sein, alternativ kann eine Vollmacht des Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.
  2. Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Tastatur, Maus, Joystick etc. mit. Der Veranstalter verpflichtet sich zeitgerecht zu informieren, welche Hardware weiters zur Teilnahme nötig ist.
  3. Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich.
  4. Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist Folge zu leisten.
  5. Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigte Bestimmungen zur Veranstaltung an und akzeptiert diese hiermit.

Bestimmungen während der Veranstaltung

  1. Jeder Teilnehmer verpflichten sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstossen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund auszuschliessen und ihm etwaigen Teilnahmebeitrag zu refundieren.
  2. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu setzen. Besonders hervorgehoben werden hier: Software Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen.
  3. Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist.
  4. Alkohol ist in vertretbarem Masse erlaubt.
  5. Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern, Subwoofern hat so zu erfolgen das andere nicht übermässig belästigt werden.
  6. Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks.
  7. Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich.
  8. Der Veranstalter verpflichtet sich zu Verfügungstellung und Betrieb des Computernetzwerkes und auch von Sitzplätzen inkl. Netzwerkanschluss, Strom etc. als Gegenleistung für den Teilnahmebeitrag.
  9. Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen raschest möglich nach bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.


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